Platzordnung

Platzordnung

Liebe Sportler, liebe Gäste,

mit viel Arbeit und großem finanziellen Aufwand ist das Tannenwaldstadion modernisiert worden. Die geschaffenen hochwertigen Sportflächen sollen im Interesse aller Nutzer in gutem Zustand erhalten werden. Die Sportanlage und die Sportgeräte sind daher stets pfleglich zu behandeln.

  1. Die Benutzung der Anlage ist ausschließlich Mitgliedern und Sportlern der Vereine SV Feudingen, TUS Volkholz, TV 08 Feudingen, sowie den Schülern der Grundschule Feudingen im Rahmen des Sportunterrichts erlaubt. Sonstige Personen bzw. Vereine dürfen die Anlage nur mit Erlaubnis des Vorstandes des Tannenwaldstadion e. V. oder einer von ihm beauftragten Person benutzen. Zuschauer/Besucher haben sich hinter der Barriere aufzuhalten.
  2. Die Laufbahn und das Tartansegment hinter dem Tor dürfen nur mit Spikes unter 6 mm Länge benutzt werden. Auf dem Kunstrasen sind Schraubstollen verboten. Alle Sportflächen sollen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Jugendliche dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer befugten Person, z. B. Trainer oder Betreuer eines Vereins benutzen.
  3. Sportgeräte sind nach dem Trainings- bzw. Spielbetrieb an dem dafür vorgesehenen Platz zu deponieren. Aufgetretene Schäden sind unverzüglich an den Vereinsvorstand zu melden. Schadhafte Sportgeräte dürfen nicht benutzt werden.
  4. Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen jeglicher Art, einschl. Rädern und Inlinern ist unzulässig.
  5. Hunde müssen im Bereich der Sportanlage angeleint sein.
  6. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Sportflächen nicht gestattet. Das Rauchen innerhalb der Anlage ist nur in unmittelbarer Nähe der an der Barriere angebrachten Aschenbechern erlaubt. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Entzünden/Abbrennen von Feuer- bzw. Feuerwerk, Wunderkerzen o. ä. sowie das Grillen mit Holz oder Holzkohle ist untersagt.
  7. Jeder Besucher und Nutzer betritt die Anlage auf eigene Gefahr und hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt oder gefährdet und die Anlage nicht beschädigt wird. Für Schäden haftet der Verursacher.

     

Platzwarte, Trainer und Übungsleiter der o. a. Vereine sowie die Lehrkräfte der Schulen sind in begründeten Fällen dazu berechtigt, das Hausrecht auszuüben und sowohl Zuschauer als auch Nutzer der Anlage, die gegen diese Platzordnung verstoßen, von der Anlage zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen kann der Verein Tannenwaldstadion Personen befristet oder unbefristet von der weiteren Benutzung der Anlage ausschließen und strafrechtliche Schritte einleiten.

Stand: Februar 2019